Selbstständige in spanien: rückerstattungen der sozialabgaben stocken – und die behörde nutzt ihr geld!
Für viele Selbstständige in Spanien ist der Wechsel zum neuen System der Einkommensbasierenden Sozialabgaben ein zweischneidiges Schwert. Während das System grundsätzlich zu einer gerechteren Verteilung der Lasten führen soll, erleben viele aktuell eine bittere Überraschung: Die versprochenen Rückerstattungen bleiben aus – und die spanische Sozialversicherung (TGSS) scheint ein Schlupfloch in der Gesetzgebung zu nutzen, um ausstehende Schulden zu begleichen.

Ein teufelskreis aus anpassungen und unerwarteten abzügen
Das neue System, das 2022 beschlossen und seit 2023 schrittweise eingeführt wurde, sieht vor, dass Selbstständige zunächst eine voraussichtliche Beitragsbasis wählen. Nach der Bekanntgabe der tatsächlichen Einkünfte durch die Steuerbehörde erfolgt eine jährliche Anpassung der geleisteten Beiträge. Klingt im Prinzip fair, aber die Praxis sieht anders aus. Millionen von Selbstständigen erleben nun eine Flut von Gutschriften, die jedoch nicht immer auf ihrem Konto landen.
Das Problem: Die TGSS hat die gesetzliche Befugnis, diese Rückerstattungen zur Kompensation offener Schulden zu verwenden. Dies betrifft nicht nur ausstehende Beitragszahlungen, sondern auch Bußgelder oder Nachzahlungen. Ein Umstand, der vielen Selbstständigen bisher verschwiegen wurde und der im Grunde in der Gesetzgebung verankert ist – allerdings zu Lasten der Betroffenen.
Es ist kein Einzelfall. Auch bei Steuererstattungen kann die spanische Verwaltung auf ausstehende Forderungen zugreifen. Das spanische höchste Gericht hat sogar entschieden, dass auch die Mutter-Elternzeit-Zuschüsse zur Schuldentilgung verwendet werden dürfen. Eine Situation, die viele Selbstständige verunsichert und für erhebliche finanzielle Engpässe sorgen kann.
Wie funktioniert die Rückerstattung eigentlich? Nach der regelmäßigen Prüfung der Einkünfte durch die TGSS wird entschieden, ob der Selbstständige zu viel oder zu wenig Beiträge gezahlt hat. Bei einer Gutschrift sollte das Geld automatisch auf das Konto überwiesen werden, in dem auch die laufenden Beiträge eingehen. Doch wie bereits erwähnt, ist dies nicht immer der Fall.
Die Konsequenz: Selbstständige, die eigentlich Geld zurückerhalten sollten, müssen nun feststellen, dass ihr Konto leer bleibt – während die TGSS ihre Schulden mit dem fälligen Guthaben begleicht. Ein Schlag ins Gesicht für viele, die auf diese Rückerstattung angewiesen sind.
Die Schuldentilgung erfolgt automatisch, sofern die TGSS offene Forderungen feststellt. Sei es aus nicht gezahlten Beiträgen, Nachzahlungen aufgrund von Fehlern oder sogar aus unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen. Und hier liegt der Knackpunkt: Diese Schulden können über Jahre hinweg bestehen bleiben, da Forderungen gegenüber der Sozialversicherung in der Regel erst nach vier Jahren verjähren, sofern sie nicht aktiv geltend gemacht oder administrative Fristen unterbrochen werden.
Was tun, wenn die viel erwartete Rückerstattung ausbleibt? Zunächst sollte man seinen administrativen Status bei der TGSS überprüfen. Die Benachrichtigung über die regelmäßige Anpassung kann in der elektronischen Zentrale der Sozialversicherung eingesehen werden. Dort sollte ersichtlich sein, ob offene Schulden vorliegen, die zur Kompensation des Guthabens verwendet wurden. Es ist entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
Die Praxis der TGSS wirft berechtigte Fragen nach dem fairen Umgang mit Steuerzahlern auf. Während die Behörde ihre Einnahmen sichern muss, darf sie nicht auf Kosten der Selbstständigen agieren und deren finanzielle Situation unnötig verschärfen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Praxis in Zukunft hinterfragt und gegebenenfalls korrigiert wird. Denn das Vertrauen in den Staat sollte gerade für diejenigen, die sich selbstständig machen, nicht untergraben werden.
