Spanien lockert die altersgrenze: frührente jetzt möglich – aber mit haken!
Wer früher in den Ruhestand will, hat in Spanien jetzt eine neueChance. Die Regierung hat die Regeln für die vorzeitige Altersrente gelockert, doch wer glaubt, einfach so früher aufhören zu können, irrt. Es gibt knallharte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, sonst bleibt die Rente ein Traum.
Die neuen regeln im detail: was ändert sich?
Bis 2026 steigt das Rentenalter in Spanien schrittweise auf 66 Jahre und 10 Monate. Wer aber bereits mit 65 Jahren und 3 Monaten in Rente gehen kann, muss dafür eine lange Zeit gearbeitet haben – mindestens 38 Jahre und 3 Monate. Die neue Regelung ermöglicht es nun, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu treten, sofern man die Voraussetzungen für das reguläre Rentenalter erfüllt. Wer weniger als 38 Jahre und 3 Monate Beiträge nachweisen kann, kann sich ab 64 Jahren und 10 Monaten vorzeitig verabschieden.
Aber Vorsicht: Es sind nicht nur das Alter und die Rentenbeiträge entscheidend. Die spanische Sozialversicherung hat drei Hauptanforderungen definiert, die erfüllt sein müssen. Und diese sind streng. Ein Minimum von 35 Jahren Rentenbeiträgen ist obligatorisch, und das Alter darf maximal zwei Jahre unter der regulären Altersgrenze liegen. Das bedeutet, dass die maximale Vorzeitigkeit auf 24 Monate begrenzt ist.
Ein weiterer Stolperstein: Die Auszahlung der Rente muss nach Anwendung der Kürzungssätze höher sein als die Mindestrente, die man bei Erreichen des 65. Lebensjahres erhalten würde. Die Höhe der Mindestrente variiert je nach familiärer Situation und liegt beispielsweise für Personen mit Ehepartner im Jahr 2024 bei 1.256,6 Euro pro Monat (für Personen ab 65 Jahren), ohne Ehepartner bei 936,2 Euro und für Personen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit bei sogar 1.884,7 Euro.
Für Beamte gibt es eine noch großzügigere Regelung: Diese können sich bis zu sechs Jahre früher als die reguläre Altersgrenze in Rente begeben, ohne Kürzungen ihrer Rente in Kauf nehmen zu müssen. Das ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und wird durch den Real Decreto-ley 3/2026 geregelt.

Die kürzungssätze: ein bitteres geschäft
Wer sich vorzeitig verabschiedet, muss mit Rentenkürzungen rechnen. Diese Kürzungssätze hängen von der Anzahl der eingezahlten Beiträge und der Dauer der Vorzeitigkeit ab. Je früher man in Rente geht, desto höher ist die Kürzung. Ein Mitarbeiter mit weniger als 38 Jahre und 6 Monaten Arbeitszeit muss mit einer Kürzung zwischen 21 % (bei zwei Jahren Vorzeitigkeit) und 3,26 % (bei einem Monat Vorzeitigkeit) rechnen. Die Kürzungen fallen progressiv ab, je länger die Arbeitszeit war.
Ein überraschendes Detail: Alfonso Muñoz, ein Beamter der spanischen Sozialversicherung, weist darauf hin, dass auch geringfügige Beschäftigungen sich auszahlen können. „Wenn man 15 Jahre in Teilzeit gearbeitet hat, kann man mehr als 100 % des eingezahlten Betrags erhalten“, erklärt er.
Die spanische Regierung versucht damit, den demografischen Wandel zu bewältigen und gleichzeitig den Druck auf das Sozialversicherungssystem zu verringern. Ob die neuen Regeln tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen, bleibt abzuwarten. Fest steht: Wer in Spanien frühzeitig in Rente gehen möchte, muss sich gründlich informieren und die Bedingungen genau prüfen. Sonst winkt am Ende eine deutlich geringere Rente, als erhofft.
